Drei Uhr morgens, IHR Wecker klingelt erst in 3 Stunden. Dennoch wurden Sie bereits durch dröhnenden Lärm geweckt! "Wieder die Feuerwehr ... lautstark fahren Sie wieder durch die Gegend!". UNSER Wecker ging deutlich früher, dass die Feuerwehr dies aber nicht aus Langeweile macht und auch die Kameraden gerne noch weiter geschlafen hätten, erklären wir Ihnen gerne hier:

Im Landkreis Helmstedt gibt es keine einzige Berufsfeuerwehr, alle Kameraden der Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Für die Alarmierung dieser Kameraden gibt es die sog. Pieper (DME - digitale Meldeempfänger), dieser ist ständig bei sich zu haben und sobald es "bimmelt" begibt man sich auf schnellstem Wege zur Feuerwehr, zieht sich um und besetzt die Fahrzeuge. Bei dem Großteil der Einsätze für die Feuerwehr ist höchste Eile geboten um (Lebens-)Gefahr für Menschen, Tiere und Sachgüter abzuwenden (hoheitliche Aufgabe). Damit wir im Einsatz auch schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen, wird der Feuerwehr Sonderrechte eingeräumt. Diese sind gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

 

Rechtslage:

§ 35 StVO Sonderrechte (Link zum Auszug)

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Link zum Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

 

Schlussfolgerung:

Daraus resultiert, dass die Feuerwehr dazu verpflichtet ist sowohl Blaulicht UND Martinshorn zu nutzen, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nimmt. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem nur Blaulicht und kein Martinshorn genutzt wurde, kann der Fahrer des Einsatzfahrzeuges haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn unser Kamerad den Unfall nicht zu verschulden hat. Damit es zu keinem Unfall kommt, machen wir entsprechend auf uns aufmerksam und warnen andere Verkehrsteilnehmer und versuchen damit schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Dies gilt für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Erläuterung BOS). Sollte es die Einsatzmeldung hergeben, so fahren wir selbstverständlich auch ohne Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort. 

 

Am Ende können Sie sich wieder umdrehen und die restliche Zeit weiterschlafen. Unsere Kameraden arbeiten den Einsatz ab, trinken einen Kaffee und fahren danach ebenfalls zur Arbeit - mit deutlich weniger Schlaf. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.